Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
AGB Ballettzentrum Neunkirchen
Gültig für folgende Kurse: Klassisches Ballett, Musical- und Showtanz Es gelten folgende Geschäftsbedingungen:
(1) Die Teilnehmerin/der Teilnehmer zahlt das Honorar während der Vertragsdauer monatlich im Voraus.
(2) Das Honorar ist während aller 12 Monate des Jahres jeweils zum Ersten eines Monats fällig.
(3) Die Teilnehmerin/der Teilnehmer erhält dafür pro Woche die vereinbarte Anzahl an Unterrichtsstunden im gewählten Unterrichtsfach bzw. Unterrichtsfächern.
(4) Die Teilnehmerin/der Teilnehmer hat die vereinbarte Vergütung auch bei Nichtinanspruchnahme des Unterrichts zu zahlen. Ist die Teilnehmerin/der Teilnehmer durch Krankheit oder höhere Gewalt unvorhersehbar an der Teilnahme gehindert, so hat sie/er das Recht, nach Absprache die versäumten Stunden innerhalb der Vertragslaufzeit nachzuholen, sofern dies im Rahmen des Unterrichtsplanes möglich ist.
(5) Während der Ferien (maßgeblich sind die bayerischen Schulferienzeiten), sowie an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Ein Nachholen dieser Stunden ist nicht möglich.
(6) Die Schülerin / der Schüler ist verpflichtet, während des Unterrichts die vorgeschriebene Trainingskleidung zu tragen.
(7) Der Vertrag ist auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt.
(8) Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zu jedem Quartalsende schriftlich gekündigt werden.
(9) Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Die Vertragsparteien haben keinerlei mündliche Nebenabreden getroffen.
(10) Die Bezahlung des Honorars erfolgt über
Banklastschrift durch Eva Grote vom Konto der Teilnehmerin / des Teilnehmers oder
Dauerauftrag durch die Teilnehmerin/den Teilnehmer
(11) Ist eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam, so hat dies auf die Gültigkeit des Vertrages insgesamt keinen Einfluss.
(12) Mit ihrer / seiner Unterricht Unterschrift bestätigt die Teilnehmerin / der Teilnehmer gleichzeitig eine Durchschrift dieses Vertrages erhalten zu haben.
(13) Die Teilnehmerin/der Teilnehmer kann von Lehrern für Unterrichtszwecke gefilmt oder fotografiert werden. Diese Aufnahmen sind lediglich zum privaten Gebrauch und werden nicht an Dritte weitergebeben. Bilder von Veranstaltungen können darüber hinaus auch in der Ballettschule ausgestellt werden.